Ab dem 1. Januar 2015 gibt es wichtige Änderungen in der GKV zu beachten. Diese betreffen Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte als auch Studenten.

Der bisherige Beitrag in den Gesundheitsfonds wird von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag hälftig. Hinzu kommt ein Zuschlag, der zum allgemeinen durchschnittlichen Beitragssatz führt. Das Bundesgesundheitsministerium gibt diesen voraussichtlich am 1. November bekannt.

Und jetzt das Wichtigste :

Die Kassen können darüber hinaus einen individuellen Beitrag verlangen, welcher voraussichtlich zwischen 0,3 -1,8% liegen wird. Da dieser direkt vom Einkommen einbehalten wird, gilt es genau die Gehaltsabrechnung anzuschauen. Dieser Zusatzbeitrag ist ungedeckelt und steigt entsprechend bei höherem Einkommen. Freiwillig Versicherte sollten nun überdenken, ob die Private nicht doch eine bessere Alternative für sie sei.

Hinweispflicht der Kasse:

Über den Beitragssatz muss die Kasse ihre Mitglieder bis zum 31.12.2014 schriftlich per gesondertem Schreiben informieren und darüber aufklären, dass andere Kassen ggf. einen günstigeren Beitrag erheben. Sie haben damit ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum 31.01.2015. Die 18-monatige Bindefrist entfällt, gilt jedoch nicht bei Wahltarifen!

Studenten zahlen zukünftig einen kassenindividuellen Beitrag, weil auch hier Zusatzbeiträge erhoben werden.