Bargeld in Form von Bonuszahlungen von der Krankenkasse zu bekommen ist gar nicht so schwer. Das bessert die Haushaltskasse auf. Doch es gibt Unterschiede bei den Voraussetzungen und bei der Verfahrensweise.

Warum gibt es Bonuszahlungen?

Die Bonuszahlungen, auch „Gesundheits-Bonus“ genannt, sollen Anreiz für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Leben sein. Nach dem Motto „Vorbeugen ist besser als heilen“ werden somit Präventionsmaßnahmen finanziell belohnt. Dazu gehören auch prophylaktische Untersuchungen und Impfungen, die von der Kasse übernommen werden.

Für welche Maßnahmen gibt es Bonuspunkte?

Begünstigte Maßnahmen sind z.B. (nicht abschließend)

  • Mitgliedschaften im Fitnessstudio und oder Sportverein
  • Gesundheits-Check-Ups
  • Krebsvorsorge
  • zahnärztliche Vorsorge
  • Schutzimpfungen
  • Teilnahme an Präventionskursen

Die Kassen belohnen jede Maßnahme verschieden, entweder in Punkten oder direkt in Euro. Den Nachweis handhaben die Kassen unterschiedlich streng, selbst das Minimum an Maßnahmen ist verschieden. Der Bonus kann übrigens bis zu 200 EUR pro Jahr betragen.

Ab wann gibt es dann das Geld?

Sparschein

Hier gibt es Kassen, die nach dem „Alles-oder Nichts-Prinzip“ arbeiten, andere zahlen auch für teilweise absolvierte Maßnahmen. Wichtig ist darauf zu achten, dass es wirklich Bargeld gibt und keine Sach- oder Erstattungsprämien für Behandlungen. Das Geld wird für das vorangegangene Kalenderjahr i.d.R. im ersten Quartal ausgezahlt. Eine Kasse geht sogar soweit, dass Sie sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend den Bonus erstattet. Andere sind so streng, dass er 1 Monat nach Ende des Kalenderjahres verfällt.

Bekommen alle Geld?

Nicht immer. Manchmal sind es nur die Mitglieder, manchmal aber auch die familienversicherten Partner und Kinder.

Muss ich den Bonus versteuern?

Diese Frage hat bereits einige Steuerzahler beschäftigt. Viele denken, dass sich dieser finanzielle Vorteil um die zu zahlende Steuer reduzieren würde und damit sich der ganze Aufwand nicht lohne. Hier gibt es Entwarnung.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu in einem Urteil vom 01.06.2015 ( X R 17/15) geklärt, dass es sich bei den Bonusleistungen nicht um eine Erstattung von Versicherungsbeiträgen handelt (Sonderausgabenabzug), sondern steht im Zusammenhang von vom Steuerpflichtigen getragenen zusätzlichen Aufwendungen für Gesundheitsmaßnahmen. Das bedeutet, der Bonus ist steuerfrei!

Welche Kasse bietet mir das beste Bonusprogramm?

Hier ist ein Marktvergleich erforderlich, der hier durchgeführt werden kann. Auszubildende sollten vor Berufsstart die passende Kasse suchen und den üppigen Bonus kassieren.