Der privaten Krankenversicherung wird oft vorgeworfen nur gesunde, gut verdienende Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte versichern zu wollen. Mit der sogenannten Rosinenpickerei möchten einige Krankenversicherer aufräumen.

Was verbirgt sich hinter dieser Öffnungsaktion?

Private Krankenversicherungen müssen aufgrund ihres Geschäftsmodells eine Risikoprüfung vor Versicherungsbeginn vornehmen. Das führt zu dem Vorwurf, die Guten (Gesunden und Zahlungskräftigen) dürfen in die PKV, die Schlechten (Kranke und Arme) müssen in die GKV.

Beamte, die nach Paragraph 6 SGB V Abs. 2 versicherungsfrei sind, wollen sich in der Regel privat versichern. Dies macht schon aus finanzieller Sicht Sinn, da sie aufgrund der Beihilfesätze nicht den vollen Beitrag einer privaten Krankenversicherung zahlen müssen. Um den Beamten und seinen Angehörigen mit Vorerkranken nun den Zugang zur PKV zu erleichtern, schließlich ist es ja ein finanziell interessantes Klientel, hat sich der Verband der Privaten Krankenversicherung vor ein paar Jahren dazu entschlossen, Beamtenanfängern (Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit) eine zeitlich begrenzte Öffnungsaktion zu bieten. An dieser Öffnungsaktion nehmen jedoch nur einige Krankenversicherer teil.

Die erleichterten Bedingungen

Gehört ein Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten,

  • darf kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt werden.
  • dürfen keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
  • und Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrages begrenzt.

Gibt es das auch für Angestellte?

Ja, eine ähnliche Öffnungsaktion bietet der Deutsche Ring Krankenversicherung zunächst zeitlich befristet für besser verdienende Arbeitnehmer. Das bedeutet dass Arbeitnehmer, die nach dem 15.04.2013 erstmalig die Jahresentgeltgrenze (52.200 EUR in 2013) überschreiten, sich in den Tarifen Esprit X und MX versichern können, auch wenn dies  aufgrund ihres Gesundheitszustandes gar nicht möglich wäre. Ein eventuell erforderlicher Risikozuschlag wird auf maximal 30 Prozent begrenzt.

Die Öffnungsaktion galt zunächst nur bis zum 15. April 2015, wurde aber nun um weitere zwei Jahre verlängert. Arbeitnehmer die nun die Jahresentgeltgrenze ( 54.900 EUR in 2015) erstmalig überschreiten, und sich trotz Vorerkrankung privat versichern wollen, haben hier nun eine einzigartige Möglichkeit. Die Frist beträgt sechs Monate nach Eintritt der Versicherungsfreiheit. Die beiden Tarife des Deutschen Ring bieten guten Versicherungsschutz und betroffene Arbeitnehmer wählen außerdem ein finanziell sehr solides Unternehmen.

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