Da sich momentan medial viel um das Thema Beitragsanpassung in der PKV dreht, hier ein Artikel zum Thema „Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV“. Schließlich sollte hier auch etwas näher hingesehen werden.

Die Beitragsberechnung in der GKV:

Der Vereinfachung halber gehe ich hier nur auf die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, da für das Pflichtmitglied das Thema PKV lediglich im Bereich Krankenzusatzversicherung eine Rolle spielt.

In der GKV berechnet sich der zu zahlende Beitrag des Mitglieds nach

  • seinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen,
  • dem Beitragssatz der gewählten Krankenkasse,
  • der Beitragsbemessungsgrenze,
  • und danach, ob ein Krankengeld mitversichert ist oder nicht.

Bei sogenannten Wahltarifen kann über Bonifikationen durch Leistungsfreiheit ein geringerer Effektivbeitrag entstehen, oder durch die Nutzung von Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten und Prävention. Aber ohne diese Kundenbindungsinstrumente steht der Beitrag fest.

Ein Rechenbeispiel:

Schauen wir uns dies mal an einem Beispiel für 2016 näher an.

Krankenversicherungmit Krankengeldohne Krankengeld
Einkommen5.000,00 €5.000,00 €
Beitragsbemessungsgrenze4.237,50 €4.237,50 €
Beitragssatz15,8 Prozent15,3 Prozent
Beitrag  669,53 €  648,34 €
Pflegeversicherungmit Kindohne Kind (ab 23)
Einkommen5.000,00 €5.000,00 €
Beitragsbemessungsgrenze4.237,50 €4.237,50 €
Beitragssatz2,35 Prozent2,60 Prozent
Beitrag   99,58 €   110,18 €

Das bedeutet also, dass der Höchstbeitrag für Krankenversicherung und Pflegeversicherung (ohne Kind) im kommenden Jahr bei insgesamt 779,71 € liegen wird. Nach insgesamt 720,90 € im Jahr 2014 und 746,63 € im Jahr 2015 macht das eine Steigerung von durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr aus. Kumuliert entspricht das einer Anpassung von 8,16 Prozent in zwei Jahren.

Die Mähr von der stetig teurer werdenden PKV

Wenn man sich also das Ergebnis näher betrachtet, ist die jetzige Beitragsanpassung in der PKV nach etwa 3 Jahren Ruhe eine durchaus nachvollziehbare Maßnahme. Denn hier wird i.d.R. eine Anpassung nur vorgenommen, wenn durch einen unabhängigen Treuhänder eine Kostensteigerung von 5 von Hundert bestätigt wird. Die GKV hat in der Zwischenzeit jedes Jahr ihren Beitrag angepasst. Welchen Beitrag jede Kasse in 2016 tatsächlich erheben wird, ist noch unklar. Der Schätzerkreis des BVA geht von mindestens 0,3 Prozentpunkten aus. Diesen habe ich in meiner obigen Musterberechnung angewandt.

Lassen Sie sich also nicht verrückt machen und bedauern Sie keinesfalls den Schritt in die PKV unternommen zu haben. Ob Ihr Versicherer und Ihr Tarif jedoch dafür leistet, was Sie denken versichert zu haben, sollten Sie lieber von einem Spezialisten überprüfen lassen.

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