Ab den 1. Januar 2015 wurden die Garantiezinsen der Lebensversicherung von 1,75% auf 1,25% gesenkt werden. Diese Zinssenkung ist ein Bestandteil des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Wenn sich der Rechnungszins ändert, führt dies auch zu einer Neukalkulation der Versicherungsprämien. Versicherer müssen deshalb ihre Prämien erhöhen.

Beitragsanstieg marginal

Der Prämienanstieg in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den Beiträgen nicht so hoch ausgefallen, dass man sich eine Absicherung nicht mehr leisten kann. Jedoch sollte man neben den elementar wichtigen Versicherungsbedingungen auch die Versicherungsprämie betrachten. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie dem Bruttobeitrag, auch Tarifbeitrag genannt, widmen. Warum?

Bruttobeitrag wichtiger als Nettobeitrag

Die Versicherer erwirtschaften über ihre Risiko- und Kostengewinne Überschüsse. Aber auch aus Ihren Kapitalanlagen erzielen sie Zinsgewinne. Die Überschüsse senken durch durch die Überschussverwendung „Abzug vom Beitrag“ den effektiven Zahlbeitrag. Die Zinserträge sinken jedoch seit Jahren kontinuierlich, schließlich ist die Umlaufrendite deutscher Staatsanleihen immer weiter gefallen. Die geringeren Erträge führen nun dazu, dass die Differenz zwischen dem Tarifbeitrag, welcher im Versicherungsschein steht, und der Prämie die der Versicherungsnehmer zahlt, kleiner wird. Damit steigt der Nettobeitrag. Deshalb ist es wichtig, dass bei Vertragsabschluss der Tarifbeitrag nicht zu stark vom Nettobeitrag abweicht. Der Bruttobeitrag ist eine feste Konstante. Hier kann der Verbraucher die Grenze erkennen, bis zu welcher Höhe sein Zahlbeitrag steigen kann. Es gibt bereits einen Anbieter am Markt, welcher mit identischen Beiträgen arbeitet. Dieser kennt keinen Unterschied zwischen brutto und netto.

Erste Versicherer erhöhen ihre Nettoprämien

Die ersten Versicherer wie Debeka und HUK Coburg haben bereits eine Erhöhung ihrer Nettobeiträge angekündigt. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft dies vor allem die Risikolebensversicherung.

Thema Beitragsanpassung

Der Gesetzgeber erlaubt es Versicherern durch Anwendung des § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) aufgrund einer erhöhten Anzahl an Versicherungsfällen auch den Tarifbeitrag anzupassen. Einige wenige Anbieter verzichten jedoch auf diese Anwendung.

Welcher Anbieter Ihnen nun kundenfreundliche Versicherungsbedingungen liefert, eine vernünftige Tarifkalkulation betreibt, eine solide Eigenkapitalbasis und Nettoverzinsung besitzt, das alles erfahren Sie bei Ihrem Maklerexperten. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular!