Die Menschen werden in Deutschland immer älter. Die Folge: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt damit ebenso. Weil die Kosten jedoch nicht immer von den Betroffenen selbst aufgebracht werden können, springt das Sozialamt ein. Damit werden die Kommunen immer mehr belastet, welche ja auch so über ständig klamme Kassen klagen.

Deshalb holen sie sich die verauslagten Gelder im Rahmen der Belastungsgrenzen von den Kindern als Unterhaltspflichtige zurück. Zwar hat der BGH dafür Grenzen gezogen, was an Vermögenswerten und Einkommen zu verwerten sein darf, aber Kinder sollten sich nicht zu sicher sein, ungeschoren davon zu kommen. Gerade klagt ein Mann in Karlsruhe.

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