Zu den Sozialleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich bieten können, ist die betriebliche Altersversorgung sicherlich die bekannteste. Aber auch Zuschüsse zur Verpflegung, Tankgutscheine o.ä. sind denkbar und teilweise Praxis.

Weniger bekannt, aber umso nützlicher ist die Sachzuwendung einer betrieblichen Krankenversicherung. Hier haben Mitarbeiter die Möglichkeit, über einen Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer abschließt, besonders günstig private Zusatzleistungen zu erhalten.

Hier können z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen, Zuschüsse für Sehhilfen oder stationäre Aufenthalte mit Chefarztbehandlung versichert werden. Der Vorteil liegt in den wesentlich günstigeren Prämien, einer entfallenden Gesundheitsprüfung und der gleichzeitigen Mitversicherung von Familienangehörigen zum günstigen Gruppentarif.

Arbeitgeber nutzen die Lohn- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge im Rahmen gesetzlicher Grenzen und haben gleichzeitig zufriedenere und gesündere Mitarbeiter im Unternehmen.

Arbeitnehmer sollten Ihren Arbeitgeber fragen, ob er an einem Angebot durch einen Experten interessiert ist, Arbeitnehmer können gern direkt auf mich zukommen. Ich suche dann das Gespräch mit Ihrem Chef oder Chefin.

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