ERGO Direkt Versicherung wirbt ständig und überall im Internet zum Thema Zahnzusatzversicherung. Wer kennt sie nicht diese Popup-Fenster, die einem die Sicht auf das Verdecken, was man eigentlich im Internet lesen wollte. Jetzt habe ich mir mal die Zeit genommen, mir die Angebote näher anzuschauen. Zwischen Werbung und Kleingedrucktem zeigt sich eine nicht unerhebliche Diskrepanz. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Was steht in der Werbung der ERGO Direkt?

ERGO Direkt Versicherung schreibt in ihrer Werbeeinblendung: „Ohne Gesundheitsfragen“ und „Wir versichern auch fehlende Zähne“. Außerdem ist unter dem Logo zu lesen: „Versichern heißt verstehen“. Dieser Werbespruch ist auch vom Mutterkonzern ERGO bekannt. Nun, der Ansatz ist ja wirklich vorbildlich. Nur, wer will hier wen verstehen? Oder verstehe ich etwas falsch? Zumindest bekomme ich diesen Eindruck, wenn ich mir die Versicherungsbedingungen durchlese. Die Werbung verspricht mir also, dass auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird und fehlende Zähne auch mitversichert sind. Toll, dann kann ich ja mal mit meinen fünf Zahnlücken (kleiner Scherz) einen Antrag stellen und mir dann ein tadelloses Gebiss verpassen lassen. Auch wird mir suggeriert, dass die Versicherung immer leistet, auch nach Behandlungsbeginn.

Doch was steht in den Versicherungsbedingungen der ERGO Direkt?

Wenn man verstehen will was versichert ist, muss man sich dem Kleingedruckten widmen. Denn die Versicherungsbedingungen regeln den Inhalt des Versicherungsumfangs und sind die allein verbindliche Leistungsaussage des Versicherers. Mit meiner Unterschrift oder meinem Klick beim Onlineanschluss akzeptiere ich diese Versicherungsbedingungen. Die ERGO Direkt unterscheidet nach den Tarifen für den Zahnerhalt (Tarife ZBB + ZBE) und Zahnersatz (Tarife ZAB + ZAE). Zum Zahnerhalt gehören Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen als auch die professionelle Zahnreinigung. Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate sowie Aufbisshilfen und Schienen.

Wo ist nun der Haken?

Schauen wir uns einmal den Bereich Zahnbehandlung an. Wenn die ERGO Direkt schreibt, dass auch fehlende Zähne versichert sind, macht das bei der Zahnbehandlung schon mal keinen Sinn dies zu erwähnen. Ein fehlender Zahn kann schließlich nicht behandelt werden. Ein Ausschluss ist demzufolge in den Tarifbedingungen Zahnerhalt (ZBB und ZBE) nicht erforderlich. Doch wie sieht es beim Zahnersatz aus? Schließlich möchten viele Kunden ihre Zahnlücken schließen für ein strahlendes Lächeln. Wenn nun laut Werbung ERGO Direkt auch hier Hilfe verspricht, der sollte sich den Wortlaut der Tarifbedingungen Zahnersatz (ZAB und ZAE) genau anschauen. Hier steht nämlich:

ZAE und ZAB: Wir erbringen Leistungen nach diesem Tarif, wenn einer versicherten Person bei bestehendem Versicherungs-Schutz medizinisch notwendige Zahnersatz-Maßnahmen für bei Vertragsschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz erstmals angeraten und durchgeführt wurden (Versicherungsfall). Für bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht damit kein Versicherungs-Schutz. (Quelle: ERGO Direkt)

Was heißt das konkret?

Zunächst muss der Versicherungsschutz schon einmal bestehen, bevor mit einer Behandlungen begonnen werden kann bzw. dieser erstmals angeraten wird. Wenn das Haus also sprichwörtlich schon brennt, kann ich keine Feuerversicherung mehr abschließen. Des weiteren sind bei Antragsstellung fehlende Zähne und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne dauernd nicht versichert. Meine Lücken bleiben also Lücken, oder ich bezahle den Zahnersatz aus eigener Tasche. Die Versicherung zahlt jedenfalls nichts! Plötzlich ist nichts mehr mit „wir zahlen in jedem Fall“.

Und wie ist es beim Tarif ZEZ Zahnersatz mit Sofortleistung?

Sie haben bereits mit einer Behandlung begonnen oder ein Heil-und Kostenplan ist bereits erstellt worden? Hier verspricht die ERGO Direkt Hilfe, wenn dies bis zu sechs Monate vor Versicherungsbeginn geschehen ist. Das Haus brennt also und ich bekomme noch meine Feuerversicherung? Nun, diese Versicherung ist ihr Geld nicht Wert. Erstens zahlt die Versicherung nur den Festzuschuss der Kasse einer sogenannten befundbezogenen Regelversorgung (man kann auch sagen billigste Ausführung), und lässt sich das noch mit einer überteuerten Versicherungsprämie bezahlen. Ein 45 jähriger zahlt statt 9,90 EUR (Tarif ZEF, doppelter Festzuschuss) immerhin 33,90 EUR, für den gleichen Umfang also rund 340 Prozent mehr! Den Mehrbeitrag von 24 EUR im Monat bekommt er bei Leistungsregulierung vielleicht noch nicht einmal in voller Höhe zurück. Eine tolle Mogelpackung.

Für mich ist das ein klarer Fall von irreführender Werbung. Verbraucher sollten sich nicht auf diese Versprechen einlassen. Lieber einen Fachmann aufsuchen, der sich auskennt und eine qualifizierte Empfehlung ausspricht. Dieser Experte haftet auch für seine Aussage, ein Versicherer nicht.

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