Das vom Europäischen Gerichtshof ergangene Urteil zur Widerrufsfrist von Lebensversicherungsverträgen, welche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kann erhebliche Auswirkungen für die gesamte Branche haben. Die Richter sind der Meinung, dass Kunden bei Abschluss nicht ausreichend über ihre Widerrufsrechte informiert worden seien, und damit die Verträge rückwirkend und zeitlich unbegrenzt aufgelöst werden können. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Thema muss nun der Bundesgerichtshof fällen.

Sollte der BGH die gleiche Auffassung vertreten, würden den Lebensversicherern Milliardenverluste drohen. Kunden, die ihr Widerrufsrecht heute noch ausüben, würden dann alle gezahlten Prämien ohne Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten zurück erstattet bekommen.

Die Versicherer, die jetzt noch erstaunlich gelassen darauf reagieren, haben nämlich ein großes Problem. Sie können nicht beweisen, dass die Kunden alle relevanten Unterlagen über das Widerrufsrecht auch tatsächlich erhalten haben. Üblicherweise geht die Police nämlich mit einfacher Post ohne Empfangsbestätigung zum Kunden.

Interessenten sollten sich an die Spezialisten der proconcept ag zu diesem Thema wenden! Nutzen Sie dazu folgenden Link: proconcept ag

 

Datenschutz
TPV Finanz, Inhaber: Torsten Priesemann (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
TPV Finanz, Inhaber: Torsten Priesemann (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.