Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 wurde der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen weitestgehend eingeschränkt. Für Ärgernis sorgten zunächst die erhobenen Zusatzbeiträge einzelner Kassen, was zu teilweise drastischen Abwanderungsbewegungen führte. Einige Kassen verloren dadurch so viele Mitglieder, dass sie zwangsfusioniert werden mussten. Auch klagten die Kassen über säumige Zahler, doch die Zwangsbetreibung hätte häufig höhere Kosten erzeugt, als der offene Beitrag überhaupt ausmachte. Diese Unwirtschaftlichkeit kam den Schuldnern zugute.

Ein anderes Auswahlkriterium für eine Kasse war dann in den „fetten Jahren“ eine pauschale Beitragserstattung oder üppige Bonusprogramme. Die Kassen überboten sich förmlich, auch jetzt noch.

Doch nun soll alles wieder wie früher werden. Die Kassen werden zukünftig wieder den Beitrag selbst verwalten dürfen. Der Beitragssatz liegt allgemein bei 14,6%, paritätisch zwischen Arbeitnehmer  und Arbeitgeber  geteilt. Neu ist aber, dass der mit hoher Wahrscheinlichkeit ab 2016 wiederkehrende Zusatzbeitrag nun prozentual auf das Einkommen erhoben werden wird. Das wird Gutverdiener möglicherweise dazu veranlassen, der GKV den Rücken zu kehren und sich lieber privat versichern. Denn hier bezahlt man nur das, was man haben möchte, und nicht für das Defizit einer schlecht wirtschaftenden Kasse.

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