Dem Krankentagegeld für Arbeitnehmer als Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherung wird leider viel zu wenig Beachtung geschenkt. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist nämlich in vielerlei Hinsicht als nicht ausreichend zu betrachten, was ich hier einmal erläutern möchte.

Wer hat Anspruch auf Krankentagegeld in der GKV?

Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, oder einer Vorsorge- und Rehabilitaionseinrichtung behandelt werden, Anspruch auf Krankengeld (Paragraph 44 SGB V). Gleiches gilt für freiwillig Versicherte die eine Wahlerklärung abgegeben haben. Darüber hinaus wird auch in begrenztem Maße ein Krankengeld gezahlt, wenn das Kind erkrankt ist (Paragraph 45 SGB V).

Wie bemisst sich die Höhe des Krankentagegeldes in der GKV?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoentgelt, darf jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten (Paragraph 47 SGB V). Die höchstmögliche Anerkennung des Bruttoeinkommens wird dabei auf die jährlich/monatlich neu festgelegte Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Daraus folgt das Einkommen, welche über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, nicht zur Ermittlung des Krankengeldes herangezogen werden dürfen.

Wie lange zahlt die GKV ein Krankentagegeld?

Versicherte erhalten das Tagegeld ohne zeitliche Begrenzung, jedoch im Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb 3 Jahren begrenzt auf 78 Wochen. Eine weitere hinzukommende Krankheit verlängert nicht den Leistungszeitraum (Paragraph 48 SGB V). Das bedeutet also, dass der Versicherte im Ernstfall nach den eineinhalb Jahren Arbeitsunfähigkeit komplett ohne Einkommen dasteht. Denn ob der Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde, steht auf einem anderen Blatt. Leider kommen solche Fälle immer wieder vor. Wovon soll der Versicherte jetzt leben? Hartz V ist die logische Konsequenz hieraus.

Doch was passiert innerhalb der 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit?

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt die Zahlung des geringeren Krankengeldes. Neben der Begrenzung auf 90 Prozent des Nettoeinkommens sind auch noch die Abzüge zur Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Im Allgemeinen entspricht das einem Abzug von etwa 12 Prozent (je nach Bundesland und familiärer Situation). Ein Arbeitnehmer muss somit bis zu ca. 500 EUR an Abzügen hinnehmen. Neben der allgemeinen Kürzung auf 90 Prozent des Nettoeinkommens sind also Mindereinnahmen von 750 EUR im Monat durchaus realistisch.

Was ist zu tun?

Ich empfehle jedem Arbeitnehmer, vor allem wenn er hohe finanzielle Verpflichtungen hat, unbedingt ein ergänzendes Krankentagegeld abzuschließen. Je höher das individuelle Einkommen, desto höher die Einkommenseinbuße. Mittlerweile gibt bereits Krankentagegelder für Arbeitnehmer, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Damit ist eine Versicherungsfähigkeit trotz Vorerkrankung durchaus möglich.

Frgane hierzu benatworte ich gern. → Kontakt.

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