Krankenversicherungen für Beamte und Anwärter sind ein Spezialthema, dem sich nicht alle Versicherer, aber auch Vermittler widmen. In Bundesländern mit einem hohem Anteil an Beamten wird dies vielleicht anders sein, aber in den neuen Bundesländern, speziell hier in Sachsen, fristet die Beihilfeversicherung eher ein Nischendasein. Trotzdem lohnt es sich, hier einmal über das Thema zu berichten.

Wie werden Beamte krankenversichert?

Beamte und Anwärter sind nach dem Sozialgesetzbuch versicherungsfrei (Paragraph 6 Abs. 2 SGB V). Damit müssen sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden, egal wie hoch ihre Bezüge sind. Sie haben entweder Anspruch auf freie Heilfürsorge (Bundespolizei, Bundeswehr, Bereitschaftspolizei und Justizvollzugsbeamte, tlw. auch Angehörige der Berufsfeuerwehr) oder auf Beihilfe, deren Leistungen in der Bundesbeihilfeverordung BBhV geregelt sind. Das bedeutet, dass Beamte entweder gar keine Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung (freie Heilfürsorge) haben, oder nur die Leistungen privat versichern müssen, welche von der Beihilfe nicht übernommen werden. Hier spricht man von sogenannten Beihilfetarifen oder Beihilfeergänzungstarifen.

Was ist unbedingt zu beachten?

Bei der Wahl des Beihifetarifs ist eine genaue Analyse der Versicherungsbedingungen ebenso wichtig wie bei der Vollkostenversicherung für Angestellte und Selbständige in der Privatwirtschaft. Schließlich handelt es sich hier um schriftliche Leistungszusagen, welche den Versicherungsumfang regeln und auf die der Versicherte im Leistungsfall einen einklagbaren Rechtsanspruch hat. Der PremiumCircle setzt auch hier auf volle Transparenz in der Bewertung der Vertragsinhalte.

Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Wer sich als Anwärter heute zu einem Ausbildungstarif versichert, sollte schon einen Schritt weiter denken. Der Versicherer muss bereits jetzt und in Zukunft leistungstarke Tarife für Beamte auf Lebenszeit im Angebot haben. Schließlich wird ein Wechsel zu einem anderen Anbieter später kaum möglich sein. Dies gilt auch für Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Nach Ende ihrer aktiven Dienstzeit müssen auch sie sich über einen Beihilfetarif versichern. Über einen Optionstarif können sie sich heute schon an einen Versicherer binden, und später ohne Gesundheitsfragen versichert werden.

Öffnungaktion in der PKV

Einige Versicherer nehmen an einer sogenannten Öffnungaktion für Beamtenanfänger (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit) teil. Für Antragsteller mit Vorerkrankungen ist dies die einmalige und zeitlich begrenzte Gelegenheit in die PKV zu erleichterten Annahmebedingungen zu gelangen.

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