Woran erkennt man kundenfreundliche Versicherungen, und das ganz speziell beim Thema Berufsunfähigkeit? Hier scheint es offensichtlich ganz verschiedene Auffassungen zu geben.

Was ist passiert?

Das sozialwissenschaftliche Institut S.W.I. Finance hat im Auftrag des Magazins Wirtschaftswoche eine Umfrage unter 1680 Kunden der umsatzstärksten Versicherer am deutschen Markt vorgenommen. Gleichzeitig hat das Institut eine Anfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt, um Auskunft über die Beschwerdestatistik zu bekommen. Das Ergebnis ist so wertlos, wie die ganze Umfrage selbst.

Was führt mich zu dieser Aussage?

Offensichtlich ist für ein sozialwissenschaftliches Institut ein Versicherer dann kundenfreundlich, folglich ein Guter, wenn Kunden einen guten Eindruck zum Leistungsangebot haben, der Service gut ist, und eine geringe Beschwerdequote vorliegt. Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, wie können Verbraucher, die ja in aller Regel Laien sind, das Produktangebot bewerten? Dies kann man meines Erachtens nur, wenn man einen Vergleichswert hat. Dieser lässt sich wahrscheinlich nur am Beitrag fest machen, oder kennt jeder die Definition

  • Vorliegen einer Berufsunfähigkeit,
  • Ausschlüsse
  • Verweisbarkeitsklausel
  • Arztanordnungsklausel etc.?

Dass eine gute Leistung auch einen entsprechenden Gegenwert in Form einer angemessenen Prämie erfordert, ist ein wirtschaftliches Gesetz. Jeder kennt sicherlich die Aussage: „Wer billig kauft, kauft zweimal“. Warum soll es in der Versicherungswirtschaft anders sein?

Service kann man einmal bei der Antragstellung und Policierung erwarten. Hier jedoch ist es zwingend empfohlen, sich von einem Fachmakler beraten zu lassen, der schließlich auf Seiten des Kunden steht, und nicht auf Seiten der Versicherung. Hier steht Kundenfreundlichkeit im Vordergrund.

Welchen Service soll es sonst noch geben? Ja richtig, im Leistungsfall. Doch bei der Kundenumfrage wird es wohl nur wenige Leistungsfälle gegeben haben, so dass man kaum von einer aussagekräftigen Statistik sprechen kann.  Übrigens sind die meisten Ablehnungsgründe der Versicherung, die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und das Nichtbeantworten von Fragebögen des Versicherers zur Beurteilung der Leistungspflicht. Beides i.d.R. ein Verschulden des Antragstellers. Bei der Leistungsregulierung sollte man sich also besser Unterstützung einholen. Im Zweifelsfall von einem versicherten Anwalt auf diesem Fachgebiet.

Was ist aus meiner Sicht wichtiger bei der Wahl des Versicherers?

Die Versicherungsbedingungen sind ein bindendes Vertragswerk, auf welches sich der Versicherte im Leistungsfall berufen kann. Also liegt hierauf das Hauptaugenmerk. Zweitens sollte der Versicherer langjährige Erfahrung in der Leistungsbearbeitung besitzen. Und drittens ist eine hohe Solvabilitätsquote empfehlenswert, sprich ein finanziell gesundes Unternehmen, welches auch langfristig seine Verpflichtungen einhalten kann. Lieber einen Fachmakler beauftragen, als sich an Wirtschaftszeitungen orientieren, die keinerlei Haftung für ihre Aussagen übernehmen.

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