„Gesundheit ist eine leicht verderbliche Ware.“
* © Dr. rer. pol. Gerhard Kocher – (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom

Die Erwerbsminderungsrente:

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rentenversicherung sind im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches SGB VI geregelt.

Wartezeiten:

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersrente einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Eine Mindestvoraussetzung ist das Erfüllen der Wartezeit, welche 60 Monate beträgt. Diese werden nur durch eine Pflichtmitgliedschaft und durch Beitragszahlung erfüllt, so dass Auszubildende, Berufsanfänger, Studenten oder Selbständige i.d.R. keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Außerdem müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt sein.

Leistungsarten:

Man unterscheidet zwischen der Rente wegen teilweise und voller Erwerbsminderung. Als vollständig erwerbsgemindert gilt ein Versicherter, welcher auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mind. 3 Stunden erwerbstätig zu sein. Als teilweise erwerbsgemindert gilt ein Versicherter, der zwischen 3 und 6 Stunden erwerbstätig sein kann, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage.

Finanzierung und Rentenhöhe:

Die Finanzierung basiert im Umlageverfahren durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Da sich die Ansprüche somit am Einkommen, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze, orientieren, führen höhere Einkommen automatisch zu einer höheren Versorgungslücke. Denn hier ist die Differenz zwischen dem letzten Netto und der EU-Rente am höchsten. Grundsätzlich kann man sagen, erhalten vollständig Erwerbsgeminderte etwa 1/3 des letzten Bruttoeinkommen, teilweise Erwerbsgeminderte 1/6 des letzten Brutto. Einkommensverluste zwischen 700 EUR und 2.000 EUR sind also keine Seltenheit. Um diesem drohenden Einkommensverlust vorzubeugen, ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung dringend angeraten.

Berufsunfähigkeitsabsicherung