Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – Pflege-Bahr

Seit dem 01.01.2013 wird diese Versicherung am Markt angeboten. Hintergrund ist der Beschluss des Bundeministeriums für Gesundheit und des Gesetzgebers die Bevölkerung zur ergänzenden Pflegevorsorge zu animieren und finanziell zu unterstützen. Förderfähig in Höhe von 5 EUR pro Monat sind Verträge die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistung eines Mindestsatzes von 600 EUR im Monat in Pflegegrad 5
  • mind. 40% des Satzes von Grad 5 muss in Pflegegrad 4 geleistet werden
  • mind. 30% des Satzes von Grad 5 muss in Pflegegrad 3 geleistet werden
  • mind. 20% des Satzes von Grad 5 muss in Pflegegrad 2 geleistet werden
  • Leistung von mind. 10% des Satzes von Grad 5 muss in Pflegegrad 1 (Demenz) geleistet werden
  • für die Versicherung besteht Kontrahierungszwang (unbedingte Annahme auch bei Vorerkrankung)
  • die Wartezeit beträgt 5 Jahre ab Beginn, sofern nicht kürzer vereinbart
  • der Mindesteigenbeitrag des Versicherten beträgt 10 EUR monatlich
  • Mindesteintrittsalter 18 Jahre
  • außerhalb der EU oder des EWR endet das Versicherungsverhältnis

Aufgrund des Kontrahierungszwangs und der minimalen geforderten Leistungen ist mit weiteren Versorgungslücken zu rechnen, welche über Zusatzbausteine geschlossen werden sollten. Der Zuschuss von 5 EUR wird automatisch von den Versicherern für den Vertrag bei der staatlichen Stelle beantragt und somit sofort vom Tarifbeitrag in Abzug gebracht.