Urlaub machen, die schönste Sommerbeschäftigung. Viele Deutsche schließen bei der Buchung ihrer Reise gleichzeitig eine Reiseversicherung für den Auslandsurlaub ab. Doch welche Versicherung leistet wofür? Arztbehandlung, Bergungskosten, Umbuchungen? Hier bekommen Sie die Antworten.

Ist Ihnen im Auslandsurlaub das schon mal passiert?

Die größten Befürchtungen haben die Deutschen vor gesundheitlichen Problemen auf Reisen, gefolgt von einer Fahrzeugpanne und Problemen mit dem Eigenheim zu Hause (Quelle: Urlaubsbarometer 2015 der Europ Assistance Versicherungs-AG).

Sie alle kennen sicherlich diese Situation: Am Abend geht es uns noch gut, aber am nächsten Tag quälen uns Bauchweh und Durchfall. Meist werden diese Symptome durch Keime hervorgerufen, die wir mit dem Essen oder Wasser aufgenommen haben. Dann sollte schnell ein Arzt aufgesucht werden. Doch mit Ihrer Gesundheitskarte kommen Sie im Ausland nicht weit. Entweder der Arzt besteht auf Vorkasse oder rechnet zu Gebührensätzen ab, die unser Gesundheitssystem gar nicht kennt. Dann bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen. Das ist aber alles noch verschmerzlich, weil bezahlbar.

Reiseversicherung Nummer Eins: Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Reiseversicherung ist dann für Sie unverzichtbar, wenn Sie eine stationäre Behandlung in Anspruch nehmen oder gar aus medizinischen Gründen einen Rücktransport erwägen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur für öffentliche Krankenhäuser in der EU. Wenn Sie also die EU verlassen (Großbritannien ab 2021) benötigen Sie zwingend eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wie hoch die Kosten sein können, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, können Sie der Grafik unter folgendem Link entnehmen. Ein Rücktransport aus Neuseeland für 254.800 EUR wird wohl jede Urlaubskasse sprengen. Tipp: Auch PKV-Versicherte sollten eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Reiseversicherung Nummer Zwei: Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Stornierungskosten, Umbuchungskosten, Rückreisekosten und Assistanceleistungen übernimmt in aller Regel Ihre Reiserrücktrittsversicherung und Ihre Reiseabbruchversicherung (je nach Reiseversicherungspaket). Dazu gehört auch die Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen aufgrund frühzeitigen Reiseabbruchs. Zu den Assistanceleistungen zählen beispielsweise der Ersatz von Ausweisdokumenten, die Kontaktherstellung zum Auswärtigen Amt oder Dolmetschern. Auch die Notversorgung mit Geld können Sie mit einschließen.

Was leistet die private Unfallversicherung auf Reisen?

Falls Ihnen Kosten für die Suche und Bergung nach einem Unfall entstehen, übernimmt Ihre Unfallversicherung die Erstattung. Diese gilt immer weltweit sowie rund um die Uhr. Schauen Sie bitte vor Reiseantritt in Ihren Vertrag, in welcher Höhe Ihre Police Bergungskosten beinhaltet. Selbstverständlich zahlt Ihre Unfallversicherung für Schäden, die zu einer Invalidität führen. Doch soweit sollte es hoffentlich gar nicht erst kommen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub!

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