Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende haben Anspruch auf Riester-Förderung. Damit haben sie die Möglichkeit mit geringem Aufwand sich eine ergänzende Altersversorgung aufzubauen. Im günstigensten Fall bekommt man so für einen jährlichen Eigenbeitrag von 60 EUR eine Zulage von 154 EUR pro Jahr. (257% Förderquote)
Außerdem zählen diese Mindesteigenbeiträge nach § 86 des Einkommensteuergesetzes zu den Absetzbeträgen gemäß § 11b des Sozialgesetzbuches II. Das bedeutet für den Betroffenen, dass sich sein Anspruch auf Grundsicherung genau um diesen Eigenbeitrag erhöht. Er bekommt sozusagen das Geld vom Staat geschenkt, um sich eine vom Staat geförderte Altersversorgung aufzubauen. Bezieher von Grundsicherung profitieren somit gleich doppelt beim Riestersparen.