Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung sind keine Seltenheit. Sie werden aufgrund medizinischer Risikoprüfung erhoben, wenn Behandlungen und Beschwerden vor Antragstellung einen höheren Behandlungsbedarf erwarten lassen gegenüber einer kerngesunden Person. Doch sind sie dauerhaft gerechtfertigt? Eine Überprüfung ist kann Ihnen viel Geld ersparen.

Warum werden die Risikozuschläge vereinbart?

Die Tarife in der PKV werden nach versicherungsmathematischen Faktoren berechnet. Einer der wichtigsten davon ist der Risikobeitrag, auch Kopfschaden genannt. (Definition Paragraph 6 KVAV). Das ist also der Betrag an durchschnittlichen Versicherungsleistungen über einen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten. Diese Zeiträume werden letztlich aneinandergereiht bis zum statistischen Lebensende.

Wenn Sie als Antragsteller von der „gesunden Norm“ abweichen, werden Sie höchstwahrscheinlich höhere Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Diese müssen Sie über einen zusätzlichen Risikoausgleichbetrag gegenfinanzieren. Nach subjektiver Risiko-Einschätzung der Versicherungsgesellschaft werden entweder absolute oder prozentuale Aufschläge vereinbart. Wesentlich seltener anzustreffen sind sogenannte Leistungsausschlüsse. Das bedeutet, dass für Sie bestimmte Behandlungen von Vornherein ausgeschlossen werden und nicht versichert sind.

Wie lange gelten die Risikozuschläge?

In der Theorie über die gesamte Vertragslaufzeit. In der Praxis jedoch empfehle ich diesen Zuschlag spätestens nach 36 Monaten Vertragslaufzeit überprüfen zu lassen. Manche Leiden werden symptomfrei und bedürfen keiner weiteren Behandlung. Spätestens jetzt sollten Sie sich einer Nachprüfung unterziehen um Geld zu sparen.

Ein Fall aus der Praxis zeigt den Nutzen in 1.620 Euro Ersparnis pro Jahr

Anfang dieses Jahres hatte ich einen Mann beraten, der bereits seit 10 Jahren privat versichert ist. Damals litt er an verschiedenen Vorerkrankungen. Nach seiner Aussage wurde er von sehr vielen Versicherern abgelehnt. Doch eine Versicherung nahm ihn an. Der Risikozuschlag betrug im ambulanten Tarif 140 Prozent, im stationären Tarif 83 Prozent. Das sind sehr erhebliche Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person.

Im Rahmen einer Tarifüberprüfung zur Verbesserung der Leistungen kam ich mit der Risikoprüferin der Gesellschaft ins Gespräch. Sie empfahl uns ein aktuelles Attest zu den Vorerkrankungen zu liefern.  Schließlich erschien Ihr der Zuschlag auch sehr hoch.

Nachdem die eingereichten Unterlagen ein Bild über den aktuellen Gesundheitszustand lieferten, hat die Dame den Zuschlag auf 50 Prozent im ambulanten Tarif und auf 25 Prozent im stationären Tarif senken können. Mein Kunde spart jetzt 135 EUR im Monat, ohne Tarifwechsel!

Sie sehen, es lohnt sich richtig, wenn Sie dran bleiben. Wollen Sie Ihren Vertrag auch überprüfen lassen? Dann melden Sie sich bei mir.

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