Das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgreichtshofes zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei der Kreditgewährung hat sich inzwischen weit herumgesprochen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Ansprüche aus Kreditverträgen, die im Jahr 2004 geschlossen wurden, zum Jahresende 2014 der Verjährung unterliegen. Es sollten also umgehend Ansprüche gegenüber der Bank geltend gemacht werden.

Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei, können Sie kostenfrei vorab die Erfolgsaussicht prüfen lassen. Die gilt übrigens auch für unliebsam gewordene Lebens- und Rentenversicherungen und „geschlossene“ offene Immobilienfonds.

Wenden Sie sich an mich, damit ich Sie unterstützen kann!