Der Umgang mit der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung wirft für neue oder zukünftige Mitglieder in der PKV oft neue Fragen auf. Deshalb möchte ich hier Licht ins Dunkel bringen.

Was heißt Selbstbeteiligung?

Die Tarife der Privaten Krankenversicherung beinhalten oft unterschiedliche Selbstbeteiligungen. Das ist der Euro-Betrag, welchen die Krankenversicherung im Leistungsfall nicht erstattet. Diesen hast Du als Versicherungsnehmer somit selbst zu zahlen. Rechnungsbeträge, die die Selbstbeteiligung übersteigen, werden im tariflichem Umfang von der Versicherung erstattet.

Warum gibt es diese Selbstbeteiligung in der PKV?

Die Selbstbeteiligung hat an erster Stelle eine Kostendämpfungsfunktion. Um die Versichertengemeinschaft nicht zu sehr mit Kosten zu belasten, beinhalten die meisten Tarife diese Selbstbeteiligung . Denn zu hohe Leistungsausgaben führen zu Beitragsanpassungen, die Du sicherlich auch nicht magst. Wenn Du zunächst Deinen Eigenanteil in Höhe des vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen musst, wirst Du vielleicht nicht jede Kleinrechnung beim Versicherer einreichen.

Welchen Sinn macht eine Nichteinreichung der Rechnung?

In der Tat kann dies einen Sinn haben. Denn die Versicherung belohnt eine sogenannte „Schadenfreiheit“ mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung. Du bekommst einen Teil Deiner gezahlten Prämie im Folgejahr erstattet, ein sogenanntes Dankeschön sozusagen. Das ist vergleichbar mit einem niedrigeren Prozentsatz in der Kfz-Versicherung. Hier wird Dein schadenfreies Jahr mit einer niedrigeren Prämie belohnt.

Welche Formen der Selbstbeteiligung in der PKV gibt es überhaupt?

Die private Krankenversicherung bietet sowohl Kompakttarife und Bausteintarife an. Im Kompakttarif sind die Bausteine

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • Zahnbehandlung

in einem Paket versichert, im Bausteintarif sind diese separat in Einzeltarifen versichert.

Beim Kompakttarif gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung  über alle Teilbereiche, im Bausteintarif i.d.R. nur für die ambulante Behandlung.

Der am häufigsten anzutreffende Selbstbehalt ist ein absoluter EUR-Betrag, z.B. 400, 600, 800, 1200 o.ä. Es gibt sogar sogenannte „Großschadentarife“ mit einer Selbstbeteiligung von 3.000 EUR. Somit werden nur Kosten oberhalb von 3.000 EUR pro Versicherungsjahr erstattet. Das Versicherungsvertragsgesetz setzt den Deckel zu Deiner Sicherheit übrigens auf 5.000 EUR (Paragraph 193 Abs.3 VVG)

Die Bausteintarife kennen auch noch sogenannte prozentuale Selbstbeteiligung. Hier musst Du z.B. 20% selbst bezahlen, den Rest zahlt die private Krankenversicherung gemäß Tarifbedingungen. Es gibt jedoch auch hier eine maximale Obergrenze, bis zu welchem Betrag Du die 30% selbst zu tragen hast, darüber werden 100% erstattet.

Wie entscheide ich nun, ob ich die Rechnung einreiche oder nicht?

Wie bereits beschrieben, belohnt Dich die Versicherung mit einer Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Deshalb empfehle ich Dir die Kleinrechnungen zunächst zu sammeln und nicht beim Versicherer einzureichen. Erst wenn Du die Selbstbeteiligung überschreitest, lohnt sich das Einreichen.

Doch halt:

Solltest du nur geringfügig über diesem Betrag liegen, ist folgende Rechnung sinnvoll.

Hier ein Rechenbeispiel anhand eines Kompakttarifes mit absolutem Selbstbehalt von 600 EUR pro Jahr

Summe der Rechnungen in einem Versicherungsjahr: 870 EUR

Selbstbehalt:                                                                  600 EUR

Tarifliche Erstattung:                                                       270 EUR

mögliche Beitragsrückerstattung                                    500 EUR (je nach Tarif und Anzahl schadenfreier Jahre)

Fazit:

Wenn Du jetzt die Rechnungen einreichen würdest, um die 270 EUR erstattet zu bekommen, gefährdest Du die 500 EUR Beitragsrückerstattung.

Dein finanzieller Nachteil: 230 EUR brutto.

Im Gegensatz zur steuerfreien Versicherungsleistung, wird die Beitragsrückerstattung als Einnahme mit den Ausgaben verrechnet. Und die Ausgaben darfst Du im Rahmen deiner Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.

Nützlicher Tipp für Arbeitnehmer:

Die Beitragsrückerstattung muss Du nicht mit dem Arbeitgeber teilen, trotz dass er sich zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen beteiligt.

Gibt es noch ein Argument für eine Selbstbeteiligung?

Durchaus. Der Selbstbehalt wirkt sich senkend im Versicherungsbeitrag für Dich aus. Die Versicherer haben dadurch weniger Verwaltungsaufwand und geringere Schadenquoten, damit belohnen sie Dich mit einem geringeren Monatsbeitrag. Du solltest für Dich berechnen, welcher Selbstbehalt den größten Nutzen hat. Hierbei unterstütze ich Dich gern.

Ich hoffe mit diesen Erläuterungen das Thema Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung verständlich erläutert zu haben und Du erkennst, warum dieser sehr sinnvoll für Dich ist.