Studenten werden versicherungspflichtig, sobald sie sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreiben. Sofern sie noch keine 25 Jahre alt sind, und über keine weiteren Einkünfte (regelmäßig > 325 EUR/Monat Ost in 2013) erzielen, können sie über die Familienversicherung der Eltern versichert werden.

In beiden Fällen haben sie aber auch die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, um sich privat zu versichern. Alternativ können sie aber auch Mitglied einer gesetzlichen Kasse werden. Für beide Versicherungszweige gibt es sogenannte Studententarife, welche wesentlich geringer Beiträge ausweisen.

Wer sich bereits jetzt privat versichert, nutzt das günstigere Eintrittsalter und den i.d.R. den besseren Gesundheitzustand. In der Zukunft kann man somit einiges an Geld sparen und individuell den Umfang des Versicherungsschutzes selbst bestimmen.

 

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