Die private Pflegezusatzversicherung

Aufgrund der nur unzureichenden Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird zusätzliche Vorsorge zur Kostendeckung immer wichtiger. Denn schließlich wird die Differenz zwischen den gesetzlichen Leistungen SGB XI und den tatsächlich anfallenden Kosten immer größer. Die private Pflegezusatzversicherung wird von der deutschen Versicherungswirtschaft sowohl als Pflegerentenversicherung über eine Lebensversicherung oder als Pflegetagegeldversicherung bzw. Pflegekostenversicherung über eine private Krankenversicherung angeboten. In der Pflegetagegeldversicherung wird je nach Tarif im Falle der Pflegebedürftigkeit und entsprechender Pflegestufe ein Tagegeld für die ambulante Laienpflege durch Angehörige oder Pflegedienste zu Hause bzw. bei stationärer Pflege geleistet. Die Pflegekostenversicherung übernimmt anteilig die anfallenden Sachkosten. Der Vorteil der Tagegeldversicherung liegt darin, dass die Zahlung ohne Kostennachweis erfolgt. Die Pflegerentenversicherung leistet im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Pflegerente, ebenfalls ohne Kostennachweis.

Ein entscheidender Unterschied liegt in der Kalkulation zwischen den Produkten. Der Krankenversicherer arbeitet zwar auch mit sogenannten Altersrückstellungen, aber im Gegensatz zur Lebensversicherung sind hier die Prämien nicht über den gesamten Zeitraum des Vertrages garantiert. Aufgrund von Kostensteigerungen kann es zu Beitragsanpassungen kommen. Dafür sind die Einstiegsprämien günstiger. Die Prämien des Lebensversicherers sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Außerdem bilden sich sogenannte Rückkaufwerte oder beitragsfreie Renten bei Beitragsfreistellung.

Den Versicherungsbedingungen ist ein besonderes Augenmerkt zu schenken. Wichtige Leistungen sind nicht für jeden Versicherer selbstverständlich. Auch hier drohen böse Überraschungen. Deshalb ist ein Experte unbedingt zu konsultieren. Treten Sie dazu mit mir in Kontakt!

Folgendes Video für Sie zum besseren Verständnis: