Für alle Schulabgänger dieses Jahres gibt es noch einen besonderen Spar-Tipp! Mit dem Ende der Schulzeit beginnt der Eintritt in das Berufsleben. Und der beginnt häufig mit einer Lehre oder Studium. Da jedoch Berufsanfänger noch keinerlei gesetzlichen Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit besitzen, sollte unbedingt privat Vorsorge getroffen werden.

Was spricht dafür?

Wer keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat, und damit nicht die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, kann keine Leistungen in Anspruch nehmen (Paragraph 43 Abs.1 SGB VI). Dies betrifft also Schüler, Berufsanfänger und Studenten. Sollten diese Personengruppen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Unfall oder Krankheit ihre Ausbildung nicht abschließen oder ihr Studium nicht fortführen können, wird dies gravierende soziale Folgen für das weitere Leben nach sich ziehen. Diese Betroffenen werden früher oder später Leistungen der Grundsicherung beantragen müssen, kein schöner Gedanke.

Wie vorbeugen?

Der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das Problem lösen. Auch wenn es die meisten nicht glauben wollen, eine solche Versicherung ist auch sinnvoll, wenn noch keine abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium vorliegt. Es wird lediglich bewertet, ob die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit, wie an gesunden Tagen, noch ausüben kann, also lernen oder studieren. Und je eher man den Antrag stellt, desto besser. Schließlich ist man noch gesund und hat ein niedriges Eintrittsalter.

Und jetzt kommt der Spar-Tipp!

Schüler sollten noch bis zum Ende der 1. Ferienwoche einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellen und sich in der günstigen Berufsgruppe „Schüler“ versichern. Denn im Gegensatz zu einem Lehrberuf im handwerklichen Bereich, zahlen sie 25-30% weniger an Prämie, und das bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Da spart man locker 10-15 Tausend Euro Prämie bis zum 67. Lebensjahr ein.

Welche Versicherung ist die Richtige?

Nicht alle Versicherer stufen Schüler und Studenten als typische Berufsbild ein. Dann handelt es sich bei dieser Versicherung auch nicht um eine vollwertige BU-Versicherung, sondern eher um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die betroffene versicherte Person ist leicht verweisbar in eine andere Tätigkeit, die nichts mit dem ursprünglichen Berufs- oder Studienziel zu tun hat. Hier kommt es darauf an, den richtigen Anbieter zu finden.

Kommen Sie schnell auf mich zu, denn nicht jede Versicherung bietet solche Vorteile! →Kontakt.

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