Viele Dinge bereiten dem Menschen kein sonderlich großes Vergnügen sich damit zu beschäftigen. Dazu gehört das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Klar, geht es doch hier um ein Thema, welches mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod zu tun hat.

Was versteht man unter diesen Begriffen?

Die Vorsorgevollmacht hat das Ziel, einen gerichtlich bestellten Betreuer im Leistungsfall zu vermeiden. Mit Leistungsfall ist gemeint, dass die betroffene Person nicht mehr selbst aktiv für sich Entscheidungen treffen kann, aufgrund von Demenz, Koma oder anderer psychischer Erkrankungen. Es liegt also eine Geschäftsunfähigkeit vor. Für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss dann, wenn keine Vollmacht erteilt wurde, ein Betreuer gestellt werden. Da dieser jedoch keinen familiären oder persönlichen Bezug zur geschäftsunfähigen Person hat, kann man davon ausgehen, dass hier Entscheidungen getroffen werden, die nicht unbedingt im Interesse der Familie liegen. Familienangehörige können nämlich nicht ohne Vollmacht handeln.

Sollten keine Familienangehörige oder vertrauenswürdige Freunde vorhanden sein, kann mit einer Betreuungsverfügung Abhilfe geschaffen werden. Hier wird dem „fremden“ Betreuer eine Anweisung gegeben, wie die zukünftige Betreuung auszusehen hat.

Für den Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung, ist mit einer Patientenverfügung den behandelnden Ärzten eine Handlungsanweisung an die Hand gegeben, ob lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht werden oder nicht.

Welche Fragen sollten Sie sich bereits heute stellen?

  • Wer kümmert sich um mein Haus, meine Wohnung, meine Geld (Bank und Versicherung), wenn ich aus gesundheitlichen Gründen keine selbstständigen Entscheidungen treffen kann?
  • Möchte ich, dass es ein fremder, vom Gericht bestellter Betreuer die Verantwortung übernehmen soll, oder doch lieber eine vertrauenswürdige Person aus meinem persönlichen Umfeld?
  • Welche Vollmachten soll diese Person zu Lebzeiten und nach meinem Tode erhalten?
  • Wie kann ich einem eventuellen Missbrauch zu Lebzeiten vorbeugen?
  • Wie soll mein Vermögen übertragen, aufgeteilt oder verwertet werden und wo ist das geregelt?
  • Das gleiche gilt für meine Firma, wenn ich Unternehmer bin. Gibt es gesellschaftsvertragliche Regelungen bei Geschäftsunfähigkeit?
  • Was nutzen mir meine Versicherungen, die ich für den Sterbefall, die Pflege- oder Berufsunfähigkeit abgeschlossen habe, wenn ich gar nicht in der Lage bin, mit dem Versicherer zu kommunizieren und im Leistungsfall Willenserklärungen abzugeben?
  • Wo und wie ist denn überhaupt geregelt, dass ich vielleicht keine künstlich lebensverlängernden Maßnahmen wünsche, und sie nicht im Ernstfall gegen meinen Willen eingeleitet werden?
  • Wie habe ich für mich und meine Angehörigen das Kostenrisiko im Pflegefall oder bei der Bestattung abgesichert?

Wie löse ich das Problem für mich?

Um Ihnen hier Hilfestellung zu bieten, habe ich zusammen mit meinen Berufskollegen der Mitteldeutschen Finanzgruppe ein Leistungspaket zusammen gestellt, um Ihr Familienvermögen zu sichern. Wir liefern Ihnen eine Gesamtlösung an einzelnen Leistungsbausteinen und empfehlen Ihnen Dienstleister, die Ihnen die zu treffenden Entscheidungen erleichtern und in Ihrem Interesse regeln. Immer den passenden Experten zum entsprechenden Thema. Lassen Sie sich dazu informieren! →Kontakt!

 

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