Wenn eine Coronavirus-Quarantäne die Rückreise verhindert und somit die Reise länger dauert als ursprünglich geplant, kann das Ihren Versicherungsschutz kosten und Ihnen Probleme finanzielle bereiten. Denn wenn Sie unter Quarantäne stehen, wirft das die Frage auf, wie Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung darauf reagieren.

Coronavirus-Quarantäne aufgrund Verdachts einer Infizierung

Mittlerweile sind die Fälle hinlänglich bekannt, dass Touristenzentren geschlossen werden und Gästen auf Kreuzfahrtschiffen der Landgang verwehrt wird. Die Angst vor einer weiteren Ausbreitung des Erregers ist groß. Deshalb werden Touristen pauschal unter Quarantäne gestellt, egal ob selbst erkrankt sind oder nicht. Die Heimreise lässt auf sich warten. Doch welche Konsequenzen drohen Ihnen jetzt?

Arbeitsrechtlich gesehen:

Hier gibt Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck auf der Website Anwalt.de zu dieser Frage eine Antwort. Wenn die Quarantäne von einer ausländischen Behörde verhängt wird, gibt es jedoch ein Problem. Es ist schwer für Sie oder Ihren Arbeitgeber finanzielle Entschädigungen einzufordern.

Versicherungstechnisch gesehen

Sie sind gesetzlich versichert, dann haben Sie hoffentlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Diese sichert Behandlungskosten bei Auslandsreisen mit einer Dauer von 42 Tagen bis 2 Monaten (je nach Anbieter und Tarif) ab. Der Versicherungsfall ist durch eine Erkrankung mit medizinischer Behandlungsbedürftigkeit definiert. Sollten Sie aufgrund der medizinischen Behandlung länger als die im Versicherungsschein genannten Dauer im Ausland verbleiben, verlängert sich der Versicherungsschutz bis Sie reise- und transportfähig sind.

Das Problem bei der Auslandsreisekrankenversicherung:

Sie stehen zwar unter Quarantäne, sind selbst aber gar nicht infiziert? Somit liegt kein Versicherungsfall vor. Wenn nun nach Ablauf Ihrer maximalen Versicherungszeit doch erkranken, haben Sie jedoch keinen Versicherungsschutz mehr. Nun können Sie nur hoffen, dass sie nicht so lange in Quarantäne verbleiben müssen, bzw. dass Sie gesund bleiben.

Das Problem bei der Privaten Krankenvollversicherung:

Die Private Krankenversicherung definiert den Versicherungsfall wie die Auslandskrankenversicherung: keine Behandlung, kein Versicherungsfall. Und auch hier ist die maximale Dauer des Versicherungsschutzes durch die Versicherungsbedingungen vorgegeben. Die Musterbedingungen geben vor: Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Persondie Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. Sie sehen, Ihr Versicherungsschutz wird nur für einen Monat gewährt! Es gibt aber auch Versicherer, die einen deutlich längeren Versicherungsschutz bieten, im Idealfall zeitlich unbegrenzt und ohne weitere Voraussetzungen Sollten Sie also eine längere Zeit im außereuropäischen Ausland verbringen müssen, kann es für Sie teuer werden.  Schließlich tragen Sie die Behandlungskosten ab dem zweiten Monat selbst.

Prüfen Sie Ihre Private Krankenversicherung

Hier hilft ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag in Verbindung mit den Vertragsbedingungen. Als Experte für Krankenversicherungen kann ich Ihre Fragen hierzu beantworten, damit Sie unbeschwert in den Urlaub reisen können.

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