* © Dr. rer. pol. Gerhard Kocher – (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
Die Gesetzliche Krankenversicherung:
Den gesetzlichen Rahmen der GKV beinhaltet das Fünfte Sozialgesetzbuch SGB V. Dadurch sind ca. 95% der Leistungen in den Kassen identisch. Darüber hinaus ist es den Kassen möglich, in ihren Satzungen und unter Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt Zusatzleistungen zu bieten. Man unterscheidet zwischen den Allgemeinen Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und der Knappschaft. Der Wettbewerb zwischen den Kassen findet einerseits über den Beitragssatz (individueller Zusatzbeitrag) statt, aber auch über besondere Zusatzleistungen und Servicequalität.
Die Finanzierung:
Die Finanzierung funktioniert über das Solidarprinzip, auch Umlageverfahren genannt. Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze über den festgelegten Beitragssatz vom Einkommen erhoben, an denen sich bei Nichtselbständigen der Arbeitgeber beteiligt. Die Mitgliedschaft begründet sich entweder aus der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V, aus Freiwilliger Mitgliedschaft nach § 9 oder durch Familienversicherung gemäß § 10.
Wirtschaftlichkeitsgebot:
Krankenkassen haben bei der Durchführung ihrer Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten sparsam und wirtschaftlich zu verfahren. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes, nämlich die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und nicht das Maß des Notwendigen überschreitend anzubieten, bedeutet für die Versicherten einem Leistungsniveau entsprechend einer Schulnote 4 oder 5.
Wer muss nicht in die GKV? Wie kann man Leistungen verbessern?
Wer Versicherungsfreiheit gemäß § 6 SGB V genießt, hat die Möglichkeit sich privat zu versichern. Das sind i.d.R. Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresentgeltgrenze, Selbständige, Beamte und Richter, Studenten und Geistliche. Pflichtversicherte können ihren Versicherungsschutz über private Zusatzversicherungen aufstocken und somit Minderleistungen der GKV ausgleichen.