Die Central Krankenversicherung wird für das kommende Jahr wieder bei einer Vielzahl an Tarifen eine Beitragsanpassung vornehmen. Eine Besonderheit hier jedoch sind die sogenannten Gutschriften. Diese werden temporär gewährt, um eine Anpassung in der Höhe zu minimieren, jedoch oft nur auf 12 Monate begrenzt. Danach schlägt die Anpassung in voller Höhe durch, oder teilweise, wenn die Gutschrift nur reduziert wird.

Versicherungsnehmer können auch hier von ihrem außerordentlichen Kündigungrecht gemäß § 205 VVG Gebrauch machen, wie vom zuständigen Aktuar der Central Dr. Werner Goldmann in einem Schreiben vom 05.12.2013 an den PKV Spezialisten Andreas Hennig bestätigt wurde.

Sollten Sie diese Kündigungsmöglichkeit nutzen wollen, finden Sie bei mir eine neue Versicherung, sofern alle Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt sind.

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