Das OLG Stuttgart hat in einem Verfahren die Vertragsklauseln zur Riester Rente der Allianz für unwirksam erklärt. (Az.: 2 U 57/13). Die Allianz beabsichtige damit gerade Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener zu benachteiligen, indem sie die Kostenüberschüsse aus dem Vertrag bis zu einem Mindesteigenbetrag der Sparer von 40.000 EUR komplett einbehalten wollte.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte erfolgreich für die Interessen der Kunden geklagt. Betroffene können sich einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen auf der Website herunterladen. Verbraucherzentrale Hamburg

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