Seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (kurz KAGB) gelten für Anbieter von unternehmerischen KG-Beteiligungen höhere Anforderungen an Konzeption und Transparenz. Auch die laufende Überwachung ist zukünftig klar geregelt. Die gewährte Übergangsfrist für bereits vor dem 22.07.2013 in den Vertrieb gegangene Fonds läuft nur noch bis zum 21.07.2014. Neue Emissionen müssen nach den neuen Richtlinien konzipiert werden und von der BaFin eine Erlaubnis zum Vertrieb erhalten.
Dies führt definitiv zu einem Engpass an attraktiven Angeboten, zum einen aufgrund der langen Prüfzeit der Behörde, aber auch weil Initiatoren die höheren Kosten für neue Produkte scheuen werden.
Anlageinteressenten sollten also rechtzeitig handeln, um noch von der Vielfalt an Angeboten zu profitieren. Was dann kommen wird, wissen wir alle nicht.