Bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit müssen Sie die Anerkennungschance erhöhen. Denn eine Berufsunfähigkeit bedroht Ihre wirtschaftliche Existenz. Wenn Ihnen kein Ersatzeinkommen vorliegt, wird es für Sie schwierig die monatlichen Fixkosten zu bestreiten. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung elementar wichtig. Doch zu viele Deutsche scheuen diesen Schritt. Vielleicht auch aus Angt, dass eine eingetretene Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird. Hier gilt es die Anerkennungschance für Sie zu erhöhen.
Ab wann liegt denn eigentlich eine Berufsunfähigkeit vor?
Hier liegt die weitverbreitete Meinung vor, Sie müssten erst sprichwörtlich gesehen mindestens „Den Kopf unterm Arm“ tragen. Für kaufmännische oder verwaltende Berufe scheint eine BU fast unmöglich, bei Handwerkern schon eher. Doch psychische Leiden, Herz- und Kreislauferkrankungen, sowie erhebliche Einschränkungen des Bewegungsapparates führen sehr häufig zu einer Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Definition einer BU ist im Paragraf 172 VVG als sogenannte Mindestvoraussetzung festgehalten. Doch der Begriff wird von der privaten Versicherungswirtschaft in der Regel viel kundenfreundlicher gefasst und ist Teil der Versicherungsbedingungen.
Hier am Beispiel der HDI Lebensversicherung AG Bedingungen EGO Top Stand 09/2019:
Als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen gilt
Paragraf 2 (1) a:
Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
und unter (2):
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder
eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen
erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu
50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
und unter (3):
Hat ein Zustand der in Absatz 2 beschriebenen Art und Auswirkung mindestens sechs Monate ununterbrochen
angedauert, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.
Daran können Sie erkennen, dass die Ursache für eine Berufsunfähigkeit mannigfaltig ist und diese bereits ab einer um mindestens 50 Prozent verminderten Berufsfähigkeit gilt. Besser wäre sicherlich der Begriff „Arbeitsplatzrahmenbedingungen“ anstelle „Beruf“, denn Ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit mit den entsprechenden Arbeitsplatzbedingungen weicht oft vom Begriff Ihres Berufes ab, oder?
Auch muss die gesundheitliche Einschränkung nicht „dauernd“, wie im Gesetzestext geschrieben, vorliegen, sondern bereits ab einer „voraussichtlichen“ Dauer von 6 Monaten. Dies meine ich, ist eine wesentliche Aussage zum Verständnis des Begriffs Berufsunfähigkeit.
Doch wie können Sie nun die Anerkennungsschance einer BU erhöhen?
Mit folgenden Handlungsempfehlungen erhöhen Sie meiner Meinung nach die Erfolgschancen:
- In der Antragsphase eine sorgfältige Tätigkeitsbeschreibung liefern, damit eine korrekte Einstufung im „Beruf“ erfolgt.
- Eine saubere Auflistung der Krankheitsgeschichte und sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen.
- Die Auswahl des richtigen Versicherers, der die bestmöglichen Versicherungsbedingungen bietet.
- Eine fachmänniche Begleitung bei der Beantragung der BU Leistung sollte der Fall eintreten.
- Eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um im Streitfall vor Gericht für „Waffengleichheit“ zu sorgen.
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung einer BU Leistung durch den Versicherer, sind nämlich folgende:
- Eine Ablehnung oder gar Anfechtung des Vertrages wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Paragraf 19 VVG.
- Das Nichterreichen der 50 Prozent-Hürde.
Doch viel häufiger reagieren die Versicherten nicht auf die Nachfragen des Versicherers. Wenn Sie jedoch nicht antworten, kann der Versicherer nicht regulieren.
Deshalb mein Rat zu Punkt IV:
Im Leistungsfall suchen Sie sich einen versierten Berater oder Rechtsanwalt der Sie unterstützt und begleitet. Wenn Sie gesundheitlich nicht auf der Höhe sind, werden Sie den Anforderungen mit viel Papierkram erst recht nicht gerecht werden.
Die Punkte I-III betreffend:
Gehen Sie auf einen BU-Fachmakler zu, der Sie hierzu umfassend und kompetent berät.