Es ist einmal wieder soweit. Beitragsanpassungen in der PKV sorgen wieder für Aufruhr. Plötzlich ist die PKV wieder böse, die GKV ist gut. Letzlich will man die Bürgerversicherung als Allheilmittel einführen, um den armen Privatversicherten eine bezahlbare Alternative zu bieten. Doch warum erhöhen einzelne Versicherer gerade jetzt so massiv?

Welche Gründe gibt es für Beitragsanpassungen?

Die Versicherungen haben über eine sogenannte Beitragsanpassungsklausel im Paragraph 8b der Musterbedingungen (MB/KK) die Möglichkeit, den Beitrag anzupassen. Sowohl nach oben als auch nach unten. Wird der Beitrag gesenkt, ist das keine Zeitungsnotiz wert. Eine Anpassung nach oben führt gleich zur Infragestellung der PKV insgesamt.

Nun zu den Gründen. Diese können sein:

  • erhöhte Schadenaufwendungen
  • geänderte Sterbewahrscheinlichkeiten
  • Änderungen des Rechnungszinses

Erhöhte Schadenaufwendungen?

In der Tarifkalkulation wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit von Kopfschäden berücksichtigt. Einfach gesagt: Wieviel Geld wird die versicherte Person dem Versicherer kosten, wenn er krank wird. Sollten die Gesundheitsausgaben höher ausfallen als vorher angenommen, muss der Versicherer die Beiträge anpassen, um seine vertraglichen Verpflichtungen auch in Zukunft erfüllen zu können. Dies kann er aber nur, wenn die Neukalkulation von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt wurde.

Geänderte Sterbewahrscheinlichkeiten?

Der Versicherungsschutz muss ein Leben lang halten. Deshalb spielt nachürlich die steigende Lebenserwartung eine entscheidende Rolle. Da diese jedoch jedes Jahr steigt, und nicht konkret vorhersehbar ist, muss diese stets neu berechnet werden. Dafür gibt es Sterbetafeln. Wenn also die Menschen in Deutschland älter werden, müssen höhere Altersrückstellungen gebildet werden. Dies führt schließlich auch zu Beitragsanpassungen.

Änderung des Rechnungzinses?

Der Tarifkalkulation liegt zu Beginn ein Rechnungszins zu Grunde. Das heißt, der Versicherer kalkuliert mit Kapitalmarktzinsen, die eine zusatzliche Einnahmequelle neben den Versicherungsprämien darstellen. In der Vergangenheit waren das 3,5 Prozent. Dieser Kapitalmarktzins ist jedoch nicht mehr erreichbar, seitdem die Europäische Zentralbank den Leitzins seit Jahren auf fast Null gesenkt hat. Dem Versicherer versiegt also diese zusätzliche Einnahmequelle zur Beitragsstabilität und für die Alterungsrückstellungen. Ein weiterer Grund für eine Beitragsanpassung. Faustformel: 0,1 Prozentpunkte weniger Zinseinnahmen führen zu 1 Prozent höheren Beiträgen.

Warum steigen die Beiträge jedoch so sprunghaft?

Dies liegt daran, dass im Paragraph 8a der Musterbedingungen eine Art Schwellenwert eingebaut ist. Dieser liegt entweder bei 5 oder 10 Prozent. Erst wenn dieser Schwellenwert überschritten wurde, kann der Versicherer anpassen, vorher nicht. Wenn nun der erste Grund (erhöhter Schadenaufwand) für eine Beitragsanpassung greift, dürfen die beiden anderen Gründe ebenfalls zum Tragen kommen. Im ungünstigsten Fall also 3 Gründe, die eine saftige Anpassung zur Folge haben.

Tarifwechselrecht Paragraph 204 VVG

Dem Versicherten steht ein Tarifwechselrecht zu Verfügung. Diese sollte er jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung der Alternativen nutzen. Dazu habe ich bereits im Blog geschrieben.