In Zukunft ist wieder mit Beitragsanpassungen in der PKV zu rechnen. Auslöser ist hauptsächlich der gesunkene Kapitalmarktzins. Doch nicht nur die PKV wird teurer.

Warum kommt es zur Beitragsanpassung?

Ein Grund dafür ist der Kapitalmarktzins. Die Versicherer verwenden ihre Beiträge für Schadenaufwendungen, aber auch für Altersrückstellungen. Schließlich stellt die Krankenversicherung einen lebenslangen Versicherungsschutz dar. Und im Alter eines jeden Versicherten übersteigen die Aufwendungen für Leistungen die Beitragseinnahmen. Diese Mehrausgaben werden über die Altersrückstellungen kompensiert.

Die Versicherer legen die Altersrückstellungen am Kapitalmarkt an und sind angewiesen auf entsprechend hohe Zinseinnahmen. Doch seit einigen Jahren gelingt es ihnen aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank nicht mehr den kalkulierten Rechnungszins tatsächlich zu erwirtschaften. Das betrifft vor allem Tarife der Bisex-Welt mit Beginnen vor 2013. Hier kalkulierten die Gesellschaften noch mit 3,5 Prozent.

Wenn nun der Zins um 10 Basispunkte fällt (entspricht 0,1 Prozent) hat dies zu Folge, dass die Versicherungen ihre Beiträge um etwa 1 Prozent anheben müssen.

Wann kommt es zur Beitragsanpassung?

In den Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung (MB/KK) ist unter Paragraph 8 die bedingungsgemäße Beitragsanpassung geregelt. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.

Neben den gesunkenen Zinseinkünften führen aber auch steigende Gesundheitskosten zur Beitragsanpassung. Jedoch darf die PKV im Gegensatz zur GKV keine Leistungskürzungen vornehmen, da es sich hier um eine vertragliche Regelung handelt.

Wie reagiert die GKV auf die steigenden Leistungsausgaben?

Die GKV hat hierzu drei Wege. Zum einen kann Sie Leistungen versagen mit der Begründung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Bezieher von Heil- und Hilfsmitteln werden hier sicher schon ihre schlechten Erfahrungen gemacht haben. Zweitens kann sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wird sich in 2017 voraussichtlich verdoppeln. Und drittens steigen ihre Beitragseinnahmen durch die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. So steigt der GKV Beitrag letztlich auch jedes Jahr stetig.

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