„Die PKV wird im Rentenalter unbezahlbar“, ist eines von vielen Argumenten ihrer Gegner. Doch diese Frage stellen sich sowohl Interessenten an einer PKV und bereits privat Versicherte. Fakt ist: Sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Beiträge steigen, weil viele Ursachen für Kostensteigerungen beide Systeme treffen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV jedoch zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten.

Wie sieht die Beitragszahlung bei der GKV im Rentenalter aus?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse hängt vom Status des Rentners ab. Freiwillig Versicherte Mitglieder zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ihren Beitrag auf alle Einnahmen, wie z.B. Renten, Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, sonstige Einkünfte und gewerbliche Einnahmen. Pflichtversicherte führen Beiträge nur auf Renten und Betriebsrenten ab. Eine Besonderheit gilt hier: Selbst auf Hinterbliebenenrenten zahlt das Mitglied in der GKV den vollen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung, obwohl doch die verstorbene Person nicht mehr pflegebedürftig werden kann. Ein geschickter Schachzug um Beiträge einzunehmen.

Worin liegt der Grund für höhere PKV Beiträge im Rentenalter?

Ein häufiger Grund: Das Tarif- und Krankenversicherungs-Hopping, also zu häufige Tarifwechsel verbunden mit einem Wechsel des privaten Krankenversicherers. Dies führt auf Dauer zu einer Risikoentmischung in den Tarifen. Das heißt: Die Gesunden wechseln leichter in für sie günstigere Tarife, die Kranken bleiben meist zurück. Wann ein Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens Sinn macht, erfahren Sie hier.

Dazu sollten Sie wissen, dass alle privat Krankenversicherten eines Jahrgangs in einem Tarif ein Kollektiv bilden. Alle Versicherten stehen füreinander ein und teilen sich die im Kollektiv entstehenden Krankheitskosten. Das Problem ist also nicht – wie fälschlicherweise oft zitiert wird – dass die jungen Beitragszahler fehlen, sondern die gesunden. Die Mischung aus krank und gesund stimmt also im Kollektiv nicht mehr. Deshalb kann der Beitrag überdurchschnittlich steigen.

Zwei Gründe, warum die PKV im Rentenalter auf jeden Fall günstiger wird!

Sowohl der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % als auch der Beitrag für das Krankentagegeld (sofern versichert) entfallen mit dem 60. bzw. Letzteres bei Rentenbeginn. Eine Beitragsreduzierung der privaten Krankenversicherung ist am wirksamsten mithilfe des optionalen Beitragsentlastungstarifs. Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 7,3 % des Rentenzahlbetrages. Ansonsten ändert sich der eigentlich für das ganze Leben kalkulierte Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Rentner nicht.

Das können Sie tun, um die PKV im Rentenalter bezahlbar zu machen

Machen Sie sich Folgendes bewusst: Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (und zur gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein Leben lang zu zahlen.
Schon bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die Rentenphase zu berücksichtigen. Es kommt entscheidend auf den zur persönlichen Ausgangslage passenden Qualitäts-Tarif, mögliche Wechseloptionen sowie das Krankenversicherungs-Unternehmen an.
Sorgfalt gilt auch bei der Wahl des Versicherungsvermittlers. Und wenn Sie sich einmal unsicher sein sollten, lieber eine zweite Fach-Meinung einholen. Denn es geht um viele zehntausend Euro Beitrag im Laufe Ihres Lebens. Geld in eine gute Beratung zu investieren lohnt sich! Was Sie bei der Wahl eines qualifizierten Beraters beachten sollten, lesen Sie hier.
Rechtzeitig den Beitragsvorteil in jungen Jahren ansparen. Nicht die Beitragsersparnis im Vergleich zur GKV verkonsumieren, sondern investieren, z.B. in die Altersvorsorge. Natürlich gibt es auch als Rentner noch Optionen, den Beitrag für die private Krankenkasse zu ändern, zum Beispiel über Tarifumstellungen.

Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?

Der Wechsel von der Privaten zurück in die Gesetzliche wird künftigen Rentnern von der GKV gerne als „Rettungsanker“ verkauft. Doch unter Umständen kommen Sie vom Regen in die Traufe. Denn um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen, müssen Sie mindestens 90% der zweiten Arbeitshälfte GKV-Mitglied gewesen sein. Neuerdings werden Erziehungszeiten als „fiktive“ Mitgliedschaftszeit angerechnet.

Ansonsten sind Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen auch als Rentner den vollen Beitrag auf alle Einnahmen wie bereits erwähnt. Das wird Ihnen leider oft verschwiegen, wenn Ihnen der Wechsel von der PKV in die GKV angepriesen wird.

Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif der PKV

Wenn Sie vor 2009 Ihre private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie im Rentenalter in den Standardtarif – „die GKV der PKV“ – wechseln.

Der Standardtarif entspricht dem Niveau einer GKV. Bis auf wenige Ausnahmen sind hier nur noch die Leistungen versichert, die auch die GKV ihren Versicherten anbietet. Außerdem gibt es z.B. für Paare einen Beitragsdeckel von 150 %. Der besondere Vorteil des Tarifs: Die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen werden Ihnen voll angerechnet und führen zu einer entsprechenden Beitragsentlastung. Deshalb empfiehlt sich langjährigen Versicherten einer privaten Krankenversicherung in diesen Tarif zu wechseln, wenn es finanziell im Ruhestand zu eng wird.

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung nach 2009 abgeschlossen haben, können Sie im Alter nicht mehr in den Standardtarif wechseln, da für diese Versichertengruppe der Basistarif (als Ablösung des Standardtarifs) eingeführt wurde.

Was bedeutet Basistarif?

Der Basistarif ersetzt den Standardtarif und gilt für alle, die nach 2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung geworden sind. Der Basistarif ist auf den steigenden Höchstbeitrag in der GKV (plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag) gedeckelt, also gerade für geringe Renteneinnahmen nicht wirklich geeignet. Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II oder SGB XII besteht jedoch die Möglichkeit der Reduzierung des Beitrags.

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