Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde seit Einführung 1995 nach Jahren ohne Anpassungen und Veränderungen zuletzt stark reformiert. Dies hat dazu geführt, dass die Beitragssätze in der sozialen Pflegepflichtversicherung angehoben wurden und Kinderlose über 23 Jahre einen Zuschlag zahlen müssen. Für Privatversicherte kam es langfristig sogar zu Beitragssenkungen, aber auch hier führten die letzten Vertragsverbesserungen zu Beitragsanpassungen. Doch reicht der gesetzliche Versicherungsschutz im Pflegefall aus?

Worin bestehen die Leistungen in der Pflegeversicherung?

Hier verweise ich auf meine bisherigen Blogbeiträge, meinen Ratgeber, meine Onlineangebote und weitere Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Welche privaten Versicherungslösungen gibt es in der Pflegeversicherung?

Hier unterscheidet man die Ergänzungsprodukte

  • Pflegetagegeld
  • Pflegerente
  • Pflegekostenabsicherung
  • Pflege-Bahr /staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Da sich das damalige Gesundheitsministerium unter Minister Daniel Bahr für die staatliche Förderung nur des Pflegetagegeldes entschieden hat, scheint es, spielen die anderen Versicherungslösungen nur noch eine untergeordnete Rolle. Außerdem ist das Pflegetagegeld bei Abschluss in jüngeren Jahren die kostengünstigere Lösung.

Was gibt es Neues am Markt der Pflegezusatzversicherungen?

Mit Wirksamwerden des Zweiten Pflegestärkungsgesetze zum 01.01.2017 wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in den Stufen I-III vorgenommen, sondern in Pflegegraden 1-5. Darauf musste auch die private Versicherungswirtschaft reagieren. Sie hat ihre Bestandstarife auf die neuen Vorgaben umgestellt, aber auch neue Pflegetagegelder auf den Markt gebracht.

Viele Versicherungen bieten starre Prozentsätze in ihren Tarifen an. Hier das Beispiel R+V:

  • 100% in Pflegegrad 5
  • 100% in Pflegegrad 4
  •   70% in Pflegegrad 3
  •   30% in Pflegegrad 2
  •   10% in Pflegegrad 1

Dies im ambulanten, als auch stationären Bereich. Andere wiederum leisten im stationären Pflegefall in den Graden 2-5 generell 100% des versicherten Tagegeldes (Hallesche, Württembergische). Dies bietet wenig Flexibilität.

Besonders interessant finde ich deshalb folgende zwei Angebote:

Die Barmenia hat mit ihrem neuen Tarif Pflege 100 eine Innovation an den Markt gebracht. Da viele Menschen gern zu Hause gepflegt werden möchten und deshalb ein hohes Tagegeld bereits ab Pflegegrad 1 wünschen, leistet dieser Tarif in allen Pflegegraden 100% des Tagessatzes, sowohl ambulant und stationär ohne Abstufung. Um jungen Menschen den Abschluss zu erleichtern auch mit reduziertem Anfangsbeitrag, so wie die Hallesche in ihrem Tarif OLGAflex.

Der langjährige Pflegetagegeld-Spezialist Deutsche Familienversicherung treibt es jetzt an Flexibilität sogar an die Spitze. Mit Pflege-Flex DFV kann jeder Versicherte sein Tagegeld in jeder Stufe ganz individuell festlegen. Dabei darf sogar das Tagegeld in einem niedrigeren Pflegegrad höher ausfallen als in einem höheren Pflegegrad. Also angenommen 300 EUR in Pflegegrad 3, aber 600 EUR in Pflegegrad 2. Selbst einzelne Pflegegrade können dazwischen ausgelassen werden. Die gilt für den ambulanten, als auch für den stationären Bereich der Pflege. Hier kann also ganz individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten eingegangen werden.

Wenn Sie mehr zu den Angeboten erfahren möchten, kommen Sie auf mich zu! Hier anklicken