Wer den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sich erkannt hat, aber ihm die Prämie aufgrund seines Berufsbildes zu teuer erscheint, braucht alternative Lösungen. Gleiches gilt, wenn gesundheitliche Gründe gegen einen solchen Schutz sprechen. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bis hin zur Ablehnung durch die Versicherung können den Wunsch nach Sicherheit schnell zunichte machen. Welche Alternativen gibt es denn?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wie der Name schon sagt, auf den Beruf bezogen. Wer also aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall unfähig ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, gilt als berufsunfähig (Paragraph 172 VVG). Dies ist die kurze und schlichte Beschreibung, ohne auf den Grad oder Dauer der Beeinträchtigung eingehen zu wollen. Wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung jedoch dazu führt, dass man auf Dauer keinerlei Tätigkeit zum Einkommenserwerb nachgehen kann, ist man erwerbsunfähig (Paragraph 43 SGB VI). Auch dies eine gekürzte Erklärung, deren Inhalt nicht mit denen des Sozialgesetzbuches übereinstimmen muss. Der hauptsächliche Unterschied liegt darin, dass der bisherige oder erlernte Beruf bzw. die letzte Tätigkeit hier keine Bedeutung hat. Dadurch können stark risikogefährdete Personen eine kostengünstigere Absicherung bekommen, als es die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates sind jedoch mitversichert.

Die Grundfähigkeitsversicherung

Der Mensch zeichnet sich durch den Besitz von sogenannten Grundfähigkeiten aus. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen

Aber auch:

  • Laufen
  • Sitzen
  • Treppen steigen
  • Heben und Tragen (Aufzählung nicht abschließend)

Wenn diese durch eine Erkrankung, Unfall oder Kräfteverfall auf Dauer eingeschränkt sind, wird aus der Versicherung die vereinbarte Leistung fällig (grob vereinfacht). Es wird also auch hier kein Bezug auf die letzte berufliche Tätigkeit genommen, was auch zu wesentlich geringeren Prämien führt. Auch Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind hier eher versicherbar.

Die Versicherung gegen schwere Erkrankungen (Dread Disease)

Eine sehr beliebte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dread Disease Police. Diese, aus dem angelsächsischen Raum stammende Versicherung (genau genommen aus Südafrika), bezieht sich auf das Ereignis des Eintritts einer klar definierten schweren Erkrankung. Die Liste der Erkrankungen, die den Leistungsfall auslösen sind in den entsprechenden Versicherungsbedingungen aufgeführt. Im Gegensatz zu den oben genannten Versicherungsformen wird jedoch keine Rentenleistung fällig, sondern eine einmalige Kapitalzahlung. Auch hier spielt das Berufsbild keine Rolle. Die Kalkulation der Prämien bemisst sich nur nach Laufzeit des Vertrages, dem Eintrittsalter, der Versicherungssumme und dem Raucher- oder Nichtraucherstatus. Da hier psychische Erkrankungen und Skeletterkrankungen nicht explizit versichert werden, sind auch Personen mit Vorerkrankungen, welche bei der BU oder EU abgelehnt werden, häufig versicherbar.

Welche Lösung für Sie am geeignetsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier müssen erst Ihre individuellen Umstände und Ihre Präferenzen geprüft werden. Lassen Sie uns darüber sprechen. → Kontakt.