Macht eine Zahnzusatzversicherung jetzt noch Sinn? Immerhin erhöht die GKV ab dem 01.10.2020 den Festzuschuss. Ja, sie macht Sinn! Dies ist für alle Kassenmitglieder interessant, die neuen Zahnersatz benötigen.

Was muss ich zum Thema Festzuschuss und Zahnersatz wissen?

Schöne und gesunde Zähne stehen für Vitalität und Sex Appeal. Wenn die Zähne aber krank werden, wird der eine oder andere von uns nicht um Zahnersatz herum kommen. Doch warum erstattet die Krankenkasse nicht alle Leistungen?

Es gibt zunächst drei Arten der Versorgung:

  1. Die Regelversorgung: Diese Versorgungsform ist medizinisch gesehen, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Ästhetische Komponenten wie Verblendungen spielen hier keine Rolle. Diese Leistung übernimmt die Krankenkasse in Form eines Festzuschusses.
  2. Gleichartiger Zahnersatz: Hier kommen noch ergänzende Leistungen, wie Verblendungen hinzu. Diese zahlen Sie privat.
  3. Andersartiger Zahnersatz: Diese Versorgung unterscheidet sich komplett von der Regelversorgung, z.B. Implantate. Als Kassenmitglied erhalten Sie lediglich den Festzuschuss, welcher in der Regelversorgung fällig gewesen wäre. (Brücke ohne Keramikverblendung).

Was ändert sich jetzt beim Festzuschuss ab dem 01.10.2020?

Die Änderungen wurden im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereits 2019 beschlossen. Zum 1.10.2020 steigt der Festzuschuss für Zahnersatz von:

  • 50 auf 60%
  • 60 auf 70% bei lückenlos gepflegtem Bonusheft über 5 Jahre
  • 65 auf 75% bei lückenlos gepflegtem Bonusheft über 10 Jahre

Macht eine Zahnzusatzversicherung bei höherem Festzuschuss jetzt noch Sinn?

In jedem Fall! Denn die Erhöhung des Festzuschusses führt gerade mal zu einer Reduzierung der Eigenleistung um 32,40 EUR (Beispiel Krone im Unterkiefer im nicht sichbaren Bereich). Der Eigenanteil liegt ab Oktober 2020 bei 405 EUR statt vorher 437,40 EUR (Annahme Festzuschuss 75%, Berechnungen der AXA Krankenversicherung AG). Bei einem vollverblendeten Implantat sinkt der Eigenanteil gerade mal von 3.583 EUR auf 3.508 EUR. Der Fetzuschuss steigt auf jetzt 80 EUR. Diese erheblichen Restkosten können Sie über Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent abdecken.

Lassen Sie sich deshalb von mir beraten, welcher Versicherungsschutz für Sie am besten geeignet ist.

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